Ihr Reisesicherungsschein

Gemäß § 651 k Abs. 3 BGB sind Reiseveranstalter seit November 1994 verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Andernfalls ist es dem Reiseveranstalter / Reisevermittler nicht erlaubt Kundengelder in Empfang zu nehmen. Little America nimmt das geltende Gesetz ohne Einschränkung ernst. Ihr bezahltes Reisegeld ist deshalb mit einem Reisesicherungsschein versichert.
Finanzieller Schutz für Ihre Reise mit Little America
Little America hat eine Insolvenzabsicherung mit dem Deutschen Reiseversicherungsfond DRSF abgeschlossen. Die Kontaktdaten erhalten Sie mit Aushändigung des Sicherungsscheins. Diesen übermitteln wir Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung für Ihre Reise.
Der Versicherungsschutz umfasst den gesamten Reisepreis wie Hin- und Rückflug, Unterkünfte und alle weiteren Reiseleistungen. Dieser Sicherungsschein garantiert dem Reiseteilnehmer die Erstattung seines Reisepreises, falls die vertraglichen Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz nicht erfüllt werden können.
Ein weiterer Punkt sichert Reisenden, die mit Little America unterwegs sind, bei ihrer Reise nach Kanada oder in die USA ab: Wir bezahlen unsere Partnerinnen und Partner vor Ort bereits vor Ankunft des Kunden. Das schafft Zufriedenheit auf allen Seiten und Reisende von Little America sind gern gesehene Gäste.